Betreiber

 

 

 

                     Robert Baltruschat
                     Rudower Straße 38
                     17235 Neustrelitz
                     Tel.: 0171/5459652
                     mail: urlaub@roba-floss.de
                     homepage: www.roba-floss.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie benötigen zum Chartern und Fahren des von mir gemieteten Floßes keinen Bootsführerschein " Binnen oder See" um die Mecklenburg- Brandenburgischen Gewässer mit meinem Floß auf dem Wasserweg zu erkunden. Das Floß entspricht der Sportbootvermietungsverordnung Binnen 2000. Das Fahrtgebiet für Charterer erstreckt sich über die Müritz- Havel- Wasserstrasse km 0,00 bis km 31,8 einschließlich Lychener Gewässer und die Obere- Havel- Wasserstrasse km 70,0 bis km 94,4 einschließlich Rheinsberger Gewässer und Zehdenicker Gewässer. Das Befahren der Müritz ist grundsätzlich verboten. Alle anderen Seen dürfen bis zu einer Windstärke von maximal 4 Bft befahren werden.
Das Fahren bei Nacht und unsichtigem Wetter ist verboten. Das Floß ist nicht zu führen von Personen unter 18 Jahren und Personen die infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Floßes erkennbar behindert sind. Ebenfalls ist das Floß nicht von Personen zu fahren die notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Floßes nicht besitzen. Das Grillen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer ist an Bord verboten. Der Charterer ( Sportbootführer ) verpflichtet sich vor Antritt der Fahrt mit dem Revier vertraut zu machen, seine Bootsmannschaft sicher zu beherrschen und einen Helfer zur Unterstützung bei Fahr-, An- und Ablegemanövern zu bestimmen. Der Charterer darf das Charterfloß nicht Dritten überlassen.

Der Charterer ( Sportbootführer ) hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen,
- sich während der Einweisung über das Führen des Floßes zu informieren
- dass der Beschilderung und den Seezeichen folge geleistet wird
- dass die Zahl der für das Floß zugelassenen Personen nicht überschritten wird
- dass keine Abfälle oder Unrat ins Wasser gelangen sondern umweltgerecht entsorgt werden
- dass keine Pflanzen beschädigt werden
- dass Tiere in ihrem Lebensraum nicht beeinträchtigt werden
- das Boot und die Ausrüstung vor Schaden und Mißbrauch zu bewahren
- dass die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden
- sich an Häfen, Campingplätzen etc. an- bzw. abzumelden
- an ufernahen Bereichen und bei Untiefen den Gewässergrund nicht zu berühren
- sich umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern zu verhalten und ausreichenden Sicherheitsabstand     einzuhalten
- dass den Segel- und von Muskelkraft bewegten Booten und der Fahrgast- und Berufsschifffahrt die Vorfahrt zu gewähren ist

Es wird empfohlen die mitgeführten Rettungswesten anzulegen. Bei Schulklassen, Jugendgruppen etc. ist das Anlegen der Rettungswesten grundsätzlich Pflicht. Nach Vertragsabschluß sind 50% der Gesamtsumme innerhalb von 10 Tagen auf das unten angegebene Konto zu Überweisen. Die Restzahlung sowie die Kaution in Höhe von 150,00 € werden in bar bei Übergabe des Bootes vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Chartergebühr und Kaution vor Charterbeginn in bar zu entrichten. Bei Rückgabe des Charterbootes wird die Kaution zurückerstattet. Eine notwendige Endreinigung ( 20,00 € /50,00 € WC), Schäden oder Verluste und das verbrauchte Benzin werden mit der Kaution verrechnet. Wenn der Charterer die Chartertour nicht antreten kann, so teilt er dies dem Vercharterer unverzüglich mit. Gelingt dem Vercharterer ein Ersatzcharter, so erhält der Charterer abzüglich einer 10%igen Bearbeitungsgebühr seinen Charterpreis zurück. Anderenfalls hat der Vercharterer Anspruch auf 50% der Chartergebühr bei 4 Wochen bis zum Chartertermin, 75% bei 2 Wochen und weniger bis zum Chartertermin.

Es wird dem Charterer empfohlen eine dementsprechende Reiserücktrittskosten- Versicherung abzuschließen.  Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privatrechtlichen und strafrechtlichen Folgen, Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Der Vercharterer haftet weder für den Charterer noch für andere an Bord befindliche Personen.

Der Charterer übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung und haftet für die an Bord befindlichen Personen. Der Vercharterer sorgt dafür, dass dem Charterer das Floß vertragsgemäß mit der dazu gehörigen Ausstattung zur Verfügung steht. Eine Verlängerung der Charterzeit bedarf der Zustimmung des Vercharterers ansonsten ist der Charterer verpflichtet das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe zahlt der Charterer für jeden angefangenen Tag das doppelte der für einen Tag anfallenden Chartergebühr. Gibt der Charterer das Boot nicht am vereinbarten Zielort ab, egal aus welchem Grund, so trägt der Charterer die Kosten für die Rückführung des Bootes. Der Chartervertrag gilt als verlängert bis zur Rückgabe des Charterfloßes. Schäden an Ausrüstung oder Floß, die die Nutzung bzw. Seetüchtigkeit nicht behindern und die Nutzung bis auf weiteres ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt oder Minderung. Der Vercharterer ist unverzüglich zu informieren bei Havarien, Kollisionen und Schäden jeglicher Art. Bei Unfällen und Schäden ist der Charterer verpflichtet eine Niederschrift anzufertigen und diese von der Wasserschutzpolizei, dem Unfallgegner, Hafenmeister, Schleusenwart etc. bestätigen zu lassen. Reparaturen von normalem Materialverschleiß über 100,00 € bedarf der Zustimmung des Vercharterers. 

Bei Vertragsverletzung, grobem Verstoß gegen die Binnenschifffahtsstraßenverordnung, die AGB`s, Naturschutz und Umweltgesetze und grobfahrlässigem Verhalten wird die Vercharterung an Ort und Stelle vom Vercharterer beendet. Dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen trägt der Charterer.

 

Reiserücktrittsversicherung


Wenn sie mein Floß buchen, empfehle ich Ihnen zu ihrer Sicherheit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Unter www.reiseversicherung.de finden sie passende Angebote.

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Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert